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- kasi
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gute Aufsätze fürs Mündliche
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Beitragvon kasi »
Hallo!
Ich würde gerne fürs Mündliche ein paar gute Aufsätze lesen, um einen Überblick über Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Grundlagen etc. zu bekommen.
Hat hier jemand ein paar Fundstellen?
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- Kasimir
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Beitragvon Kasimir »
Ennuschat/Kresse/Prange, JA 1995, 47, Rechtsgeschichte in der mündl. Prüfung
Burow, JA 1993, 207, Einführung in die Rechtsgeschichte des 19. und 20. Jahrunderts ein Kurzrepetitorium für die mündliche Prüfung
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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- Gelöschter Nutzer
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Beitragvon Gelöschter Nutzer »
Mich würde in diesem Zusammenhang mal interessieren, wie realistisch es eigentlich ist, zu den Grundlagen (allg. Staatslehre, Rechtsphilosophie usw.) geprüft zu werden?
Ist dafür überhaupt Zeit?
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- julée
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Beitragvon julée »
ohne auf eigene Erfahrungswerte zurückgreifen zu können: eine kurze Frage iSv "Woher kommt denn diese Norm/Theorie/was aus immer?" wird wohl immer zeitlich drin sein ebenso wie ne Frage nach dem Gerichtsaufbau/den Gerichtsstandorten Ein vertieftes Eintauchen in die Rechtsphilosophie hingegen... ich weiß nicht...
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Einwendungsduschgriff
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Beitragvon Einwendungsduschgriff »
Klar, es kommt auf den Prüfer an.
Da wir hier aber allein zwei rein(!) rechtsgeschichtliche Lehrstühle haben und auch bei den anderen Lehrstuhlinhabern durchaus eine Affinität zu den Grundlagen besteht, hatte ich eine Frage bei den meisten Prüfern durchaus für wahrscheinlich gehalten.
Freilich war meine Kommission nachher eher 'grundlagenfern', einzig der Strafrechtler wollte Hintergrundwissen zu einer Norm aus der StPO.
Für wichtiger halte ich 'juristische Allgemeinbildung'.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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- Kasimir
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Beitragvon Kasimir »
Nach meiner Erfahrung wird so etwas eher am Rand vorkommen. Als vor einiger Zeit das Jubiläum der goldenen Bulle war, wurde das in einigen Prüfungen gerne als Einstiegsfrage benutzt. So etwas erfährt man dann aber auch als aufmerksamer Zeitungsleser. Ansonsten reichen die beiden Aufsätze bzgl. Rechtsgeschichte mE vollkommen aus.
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- julée
- Fossil
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Beitragvon julée »
ich denke allzu vertiefte Fragen scheitern auch daran, dass man nur einen Grundlagenschein braucht und Prüfungsstoff die Grundlagenfächer auch nur im Zusammenhang mit den Pflichtfächern sind - es kann also nicht vorausgesetzt werden, dass man alle Grundlagenfächer komplett abdecken kann
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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Einwendungsduschgriff
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Beitragvon Einwendungsduschgriff »
julée hat geschrieben:und Prüfungsstoff die Grundlagenfächer auch nur im Zusammenhang mit den Pflichtfächern sind
Genau § 8 III JaPrO BW 2002.
Das ist interessant: In meine JaPrO BW 1993 gibt es noch einen Punkt 12 bei den Pflichtfächern. Dieser lautet 'Römische Rechtsgeschichte, deutsche Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte der Neuzeit'. Ohne Einschränkung auf Grundzüge o.ä.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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- julée
- Fossil
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Beitragvon julée »
ich hoffe, das ist auch schon bei den Prüfern angekommen
unser StR-Prof hat uns noch erklärt, wir müssten auch unbedingt Umwelt- und Amtsdelikte lernen... im SS 2006 saß aber in seiner Vorlesung vermutlich keiner mehr, der noch nach alter JAPrO Examen geschrieben hat
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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- Kadet
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Beitragvon Kadet »
Falls Du das nicht als Schwerpuntk hast, vergiss es
die Prüfer werden es in 99 % nicht fragen, verschwendete Zeit.
Insbesondere wenn du keine Profs als Prüfer hast.
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Einwendungsduschgriff
- Fossil
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Beitragvon Einwendungsduschgriff »
Kadet hat geschrieben:die Prüfer werden es in 99 % nicht fragen, verschwendete Zeit.
Insbesondere wenn du keine Profs als Prüfer hast.
Kann das in manchen Bundesländern tatsächlich ohne Hochschullehrer ablaufen?!
In der Pauschalität unterschreib ich das im Übrigen nicht, kenn ein paar Menschlein, die bös' reingefallen sind. Und - da diese Fragen meist am Anfang eines Prüfungsblockes gestellt werden - dient es nicht unbedingt dem eigenen Selbstvertrauen, wenn man da gleich mal auf die Schnauze fällt.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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- Gelöschter Nutzer
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Beitragvon Gelöschter Nutzer »
Rechtsgeschichtliche Fragen können auf jeden Fall Teil der mündlichen Prüfung sein. Im letzten Durchgang in FFM wurden Kandidaten sogar in etwas größerem Stil rechtsgeschichtlich geprüft. Sie haben einen kurzen rechtsgeschichtlichen Text bekommen und sollten mal schnell eine Exegese hinlegen.
Man sollte wohl wenigstens ein paar Namen, Epochen und für Deutschland entscheidende Daten kennen.
Von Rechtsphilosophie, -soziologie oder ähnlichem habe ich noch nie etwas in einer mündlichen Prüfung gehört. Aber absolute Grundlagen wie Staatslehre können auch drankommen. Wer laut seiner Prüfungsordnung Völkerrecht-Grundlagen kennen muss, dem kann auch gerne mal zB die Frage unterkommen, welche Theorien es da denn zum Staatsbegriff gibt und welche Probleme sich im Völkerrecht auftun, wenn man von Staaten spricht.
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- warteschleifencandidatus
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Beitragvon warteschleifencandidatus »
Straftöter hat geschrieben:Rechtsgeschichtliche Fragen können auf jeden Fall Teil der mündlichen Prüfung sein. Im letzten Durchgang in FFM wurden Kandidaten sogar in etwas größerem Stil rechtsgeschichtlich geprüft. Sie haben einen kurzen rechtsgeschichtlichen Text bekommen und sollten mal schnell eine Exegese hinlegen.
.
Im Schwerpunkt vielleicht, sonst passiert sowas nicht.
Wenn doch, zeigt das nur, wie weit der Elfenbeinturm wirklich vom juristischen Alltag entfernt ist.
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- Gelöschter Nutzer
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Beitragvon Gelöschter Nutzer »
warteschleifencandidatus hat geschrieben:Im Schwerpunkt vielleicht, sonst passiert sowas nicht.
Wenn doch, zeigt das nur, wie weit der Elfenbeinturm wirklich vom juristischen Alltag entfernt ist.
Das war keine Schwerpunktprüfung, sondern eine der Aufgaben, die der Zivilrecht-Prüfer gestellt hat.
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- Gelöschter Nutzer
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Beitragvon Gelöschter Nutzer »
[quote
Burow, JA 1993, 207, Einführung in die Rechtsgeschichte des 19. und 20. Jahrunderts ein Kurzrepetitorium für die mündliche Prüfung[/quote]
Wollte mir den gerade kopieren, aber ich finde unter der Angabe einen Aufsatz von Schütz zu den Beteiligten an der Kaiserwahl. Sonst ist in der JA´1993 auch kein Aufsatz von Burow.
Vielleicht kann jemand helfen?
Vielen Dank schonmal
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